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Disclaimer
/ Haftungsausschluss |
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Rechtsbelehrung
nach TDG |
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| 1. |
Nutzungsbedingungen |
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Diese
Webseite ist Gegenstand nachfolgender
Nutzungsbedingungen, die im Verhältnis zwischen
Nutzer und Diensteanbieter mit dem Abrufen dieser
Webseite verbindlich vereinbart werden. Soweit
spezielle Bedingungen für einzelne Nutzungsarten
dieser Webseite von den nachfolgenden
Nutzungsbedingungen abweichen, wird in dieser
Webseite an entsprechender Stelle ausdrücklich
daraufhingewiesen. Es gelten dann im jeweiligen
Einzelfall ergänzend die jeweils einschlägigen
Nutzungsbedingen. |
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| 2. |
Schutzrechte |
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Inhalt,
Struktur und Gestaltung dieser Webseite
unterliegen gewerblichen Schutzrechten
(z.B. Marken- und Urheberrecht) zugunsten des
Diensteanbieters oder im Einzelfall auch zugunsten
Dritter. Es ist daher nicht gestattet, die
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zu vervielfältigen und zu verbreiten. Gestattet
sind lediglich die technisch bedingte Vervielfältigung
zum Zwecke des Browsing, soweit diese Handlung
keine wirtschaftlichen Zwecken dient, sowie die
dauerhafte Vervielfältigung für den eigenen
Gebrauch. |
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| 3. |
Links |
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Es
ist gestattet, einen Link auf dieser Webseite zu
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und die aufgerufene Seite alleiniger Inhalt des
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zu widerrufen. Das Framen dieser Webseite ist
nicht gestattet. |
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| 4. |
Haftung |
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Der
Diensteanbieter übernimmt die Haftung für den
Inhalt dieser Webseite gemäß der gesetzlichen
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wurden sorgfältig recherchiert und gewissenhaft
zusammengestellt. Eine Gewähr für die Aktualität,
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fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für
Schäden, die aufgrund der Nutzung von einem
hinter dem Link liegenden Inhalt verursacht worden
sind, haftet der Diensteanbieter nicht. |
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| 5. |
Nutzung
/ Ausfall |
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Die
Nutzung des Internets erfolgt auf eigener Gefahr
des Nutzers. Der Diensteanbieter haftet
insbesondere nicht für den technisch bedingten
Ausfall des Internets bzw. des Zugangs im
Internet. |
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| 6. |
Gerichtsstand |
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Sofern
beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind,
ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der
Nutzung dieser Webseite der Sitz des
Diensteanbieters. Der Diensteanbieter behält sich
das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit
zu Zeit zu modifizieren und sie der technischen
sowie rechtlichen Entwicklung anzupassen. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Satt der unwirksamen Bestimmungen gilt dasjenige,
was die Parteinen nach dem ursprünglich
angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher
Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten.
Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer
Vertrauenslücke. |
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Hotel für Kinder geeignet?
Kann man in einem Hotel gut einen Urlaub mit Kindern verbringen? Es gibt auch viele Familien, die mit vielen Kindern einen Urlaub verbringen wollen. Hier ist es natürlich auch völlig verständlich, wenn dieser Urlaub im Hotel stattfinden soll, denn dann haben die Eltern auch mal ein wenig Urlaub. In der Regel muss man in einem Ferienhaus tägliche Hausarbeit verrichten, diese kann man sich in einem Hotel sparen. Hier gibt es Personal, welches einem die lästigen Alltagsarbeiten abnimmt. Aber ist ein Hotel auch für Kinder geeignet? Auch wenn man im Hotel ein Schwimmbad vorfindet, heißt dies nicht, dass es unbedingt geeignet für Kinder ist. Natürlich ist es den Kindern relativ egal, ob es ein Planschbecken gibt oder nicht, für die anderen Besucher des Hotels kann es jedoch extrem störend sein, wenn sich im Becken des Hallenbades auch noch Kinder aufhalten, die vielleicht vom Beckenrand ins Wasser springen oder einfach nur laut toben. Des Weiteren gibt es in Luxushotels kaum Angebot für Kinder, sprich hier gibt es keinen richtigen Kinderspielplatz oder Ähnliches. Dann muss man schon ein Hotel auswählen, wo Kinder Gang und Gebe sind, beispielsweise auf einem Reiterhof, einem Ski-Ort oder auch Disney-Parks. Hier haben Kinder dann sozusagen Narrenfreiheit, können so laut sein, wie sie wollen und können auch herumrennen und herumtoben, ohne dass ein Mensch sich hier beschwert. Auch die Eltern kommen in einem solchen Hotel auf ihre Kosten, denn schließlich sind auch diese ein wenig entlastet, wenn die Kinder viel „unterwegs“ sind. Während die Kids auf einen riesigen Spielplatz herumtoben, können die Eltern dann die Seele baumeln lasse |
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